Schaffhauser Erklärung
zum interreligiösen Dialog
wir leben zusammen

 

Rechtliche Grundlagen

Grundlage des interreligiösen Dialogs ist die Religionsfreiheit, in der Bundesverfassung (Art. 15) ‹Glaubens- und Gewissensfreiheit› genannt. Sie garantiert die Neutralität des Staates und das Recht auf freie Religionsausübung und dass niemand dazu gezwungen werden darf, einer Religion anzugehören. So wird die Religionsfreiheit auch zu einem Mittel der Integration, indem sie den Immigranten gestattet, ihre eigene Religion zu praktizieren. Dabei kann die Schweiz auf eine lange Geschichte zurückblicken, in der reformierte und katholische Kantone die gegenseitige Toleranz gelernt haben.

Mit der Zuwanderung von Menschen anderer Religionen wurde diese Religionsfreiheit aber zunehmend herausgefordert, und das Bundesgericht musste schon mehrmals entscheiden, wo sie eingeschränkt werden kann und wo sie geschützt werden muss. Da ging es um religiöse Kleidervorschriften in der Schule, um den obligatorischen Schwimmunterricht und immer wieder um die Abwägung, wo die Religionsfreiheit mit anderen Grundrechten (Meinungsfreiheit, Gleichberechtigung der Geschlechter) in Konflikt gerät.

Grundsätzlich ist es in der föderalistischen Schweiz die Aufgabe der Kantone, das Verhältnis von Staat und Religion zu regeln (Art. 72 BV), und das wird von ihnen aufgrund der historischen Gegebenheiten unterschiedlich gehandhabt. Ebenso sind die Herausforderungen nicht überall gleich gross. Während Basel-Stadt, Zürich, Waadt oder Fribourg die Praxis einer ‹kleinen› oder ‹öffentlichen› Anerkennung eingeführt haben und diese an bestimmte Bedingungen knüpfen, beschränken sich andere auf vertragliche Regelungen in einzelnen Bereichen (Seelsorge im Spital oder im Gefängnis, islamischer Religionsunterricht an der öffentlichen Schule).

Im Kanton Schaffhausen organisieren sich bis jetzt einzelne der Religions gemeinschaften aufgrund des Privatrechts als Vereine. Die Schaffhauser Erklärung ist eine niederschwellige Form ihrer Anerkennung durch den Staat und ein erster Schritt der gegenseitigen Wahrnehmung und der Suche nach einer neuen Verhältnisbestimmung von Staat und Religion. In Zukunft kann auf dieser Grundlage aufgebaut und weitergearbeitet werden.